Aktuelles
Merkblatt Umsatzsteuer
Liebe Mandanten/-innen,
mit Beschluss vom 03.06.2020 hat die Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Stärkung der Konjunktur und der Wirtschaftskraft in Deutschland.
Ungeachtet der Frage, ob diese befristete Maßnahme die gewünschte Wirkung zeigen kann, führt die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Unternehmen zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung ist umzustellen. Zugleich ist im Auge zu behalten, dass in sechs Monaten eine erneute Änderung erfolgt.
Die beigefügte Liste ist für Sie dabei als erster Startpunkt, jedoch nicht als vollständige Anleitung gedacht.